Lösemittelhaltige Holzschutzmittel

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel

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Allgemeine Informationen

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Produktdefinition

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Begriffsdefinition

Holzschutzmittel sind Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder -verfärbende Pilze und Insekten verhindern oder vorhandene Organismen abtöten, wobei sie anschließend für einen anhaltenden Schutz gegen Neubefall sorgen können.
Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die auf Holzschädlinge tödlich wirken sollen, sind meistens auch für den Menschen starke Gifte.

Lösemittelhaltige Präparate bestehen zum überwiegenden Teil aus Lösemitteln (Anteil 80 - 95%). Als organische Lösemittel dienen hauptsächlich mittelsiedende aliphatische und/oder aromatische Kohlenwasserstoff-Gemische (Aromatenbenzin oder Testbenzine).

Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
Schutzmitteltyp Hauptbestandteile Prädikat GFK Anzahl
HSM
Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln Organische Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln, Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Tris-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Aluminium Iv P W 1,2,3 9
Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln (ohne Wirksamkeit gegen Pilze) Organische Insektizide in organischen Lösemitteln,
Deltamethrin
Iv 1 0
Wasserverdünnbare Holzschutzmittel (ohne Wirksamkeit gegen Pilze) Organische Insektizide in wässriger Emulsion,
Fenoxycarb
Iv 1 3
Steinkohlenteer - Imprägnieröle Steinkohlenteer-Imprägnieröl der Klassen WEI-Typ (B), C nach der Klassifizierung (W.E.I.) Mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt bis zu höchstens 50mg/kg (ppm) Iv P W E 3,4 3
Sonderpräparate für Holzwerkstoffe, (Plattentypen der Holzwerkstoffklasse 100 G) Anorganische Bor-Verbindungen, Kaliumfluoride oder Kalium-HDO (P) Anwen-
dung nur im Werk
1

Wesentliche Bestandteile

Die Wirkstoffe, die gegen Schädlinge wirksam sind, sind in Anteilen von 2 - 5% in den Lösemitteln enthalten, wobei meist Kombinationen verschiedener Wirkstoffe eingesetzt werden.

Zum Schutz gegen Holzfäule (holzzerstörende Pilze) und Holzverfärbung durch Bläuepilze dienen pilzwidrige Wirkstoffe (Fungizide), zum Schutz gegen holzzerstörende Insekten werden insektenwidrige Wirkstoffe (Insektizide) eingesetzt.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- oder Gesundheitsrelevanz

Holzschutzmittelwirkstoffe sind Biozide und damit immer giftig für die Organismen gegen die sie eingesetzt werden, aber immer auch für die Verarbeiter, Anwender und Nutzer der Gebäude, in denen sie eingesetzt worden sind. Bei den lösemittelhaltigen Wirkstoffen kommt zur Gefährdng durch die Wirkstoffe noch das Gefährdungspotential durch die nervenschädigenden Lösemittel hinzu.

Der größte Anteil der Holzschutzmittel-Wirkstoffe sind chlorierte Kohlenwasserstoffe. Sie werden vor allem im Körperfett gespeichert. Da sie im Körper auch in andere Verbindungen umgewandelt werden, können sie über viele Jahre gespeichert werden, ohne sich abzubauen. Bei Holzschutzmittelgeschädigten, die über viele Jahre in belasteten Wohnungen oder Häusern lebten, traten teilweise noch nach 20 bis 30 Jahren organische Spätschäden auf. Die früher dominierenden CKW Pentachlorphenol und Lindan kommen seit der Biozidverordnung und dem damit verbundenen Zulassungsverfahren in zugelassenen Holzschutzmitteln nicht mehr vor.

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel werden für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzt. Eine Verwendung von biozidhaltigen Imprägnier- und Lacklasuren für den Holzschutz in Innenräumen ist völlig überflüssig und nicht mehr erforderlich. Es könnte zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Lieferzustand

Die lösemittelhaltigen Holzschutzmittel kommen je nach Bindemittelgehalt als Imprägnierungen, Imprägnierlasuren, Holzschutzlasuren und Holzschutzfarben in den Handel. Die Übergänge dabei sind fließend und nicht als Abgrenzungen zu verstehen.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordungen der Bundesländer bedürfen
  • Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für tragende und/oder aussteifende Zwecke vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
  • Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
  • Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Pilze oder Insekten,
  • Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Schwammsperrmittel).

Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen

  •  vorbeugend wirkende Holzschutzmittel und Holzschutzmaßnahmen für den nichtragenden und nichtaussteifenden Bereich in baulichen Anlagen gemäß Landesbauordnungen (z.B. Verkleidungen von Flächen, Giebelverschalungen, Fenster, Außentüren)
  • vorbeugend wirkende Holzschutzmittel für Gegenstände, die nicht Teil einer baulichen Anlage gemäß Landesbauordnungen sind, (z.B. Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle)
  • Mittel zur Bekämpfung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage gemäß Landesbauordnungen sind (z.B. alte Möbel).
  • Vorbeugend wirkende Bläueschutzmittel* zum Schutz von Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt einschließlich Fenster und Außentüren gegen holzverfärbende Organismen.
* Bläueschutzmittel nach der VDL-Richtlinie unterliegen im Rahmen eines freiwilligen Registrierungsverfahrens beim Umweltbundesamt (UBA) einer amtlichen Überprüfung.

Das jährlich vom DIBt herausgegebene "DIBt Holzschutzmittelverzeichnis" enthält aufgelistet alle Holzschutzmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung, alle Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen und der Bläueschutzmittel nach VdL Richtlinie, allerdings ohne den Wortlaut der Zulassungen, also ohne Gewähr.

Einteilungssystematik

Die lösemittelhaltigen Holzschutzmittel sind zur Hilfe für die Verarbeiter in einen Produktgruppencode (GISCODE, siehe nebenstehende WINGIS-online-Links) eingeteilt worden (HSM-LV 20, 30, 40). Die Produktgruppen sind anhand der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung aufgestellt worden. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist für die Einteilung in die Gruppen unterschiedlicher Gefährdungen nur der Anteil an aromatischen Verbindungen im Lösemittel entscheidend. Die Art des Wirkstoffs spielt für die Gefährdungseinstufung auf der Baustelle keine Rolle.

Für die Bewertung dieser Mittel (Bewertung der Wirksamkeit sowie gesundheitliche und umweltbezogene Bewertung) wurde von Herstellern die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. gegründet, die die Gütebezeichnung RAL vergibt (Prüfbestimmung: "RAL-GZ 830").

 

Hinweise für die ökologische Produktauswahl

Die Risiken der lösemittelhaltigen Holzschutzmittel beruhen einerseits auf den organischen Bioziden, andererseits hängen sie - u.a. während der Verarbeitung - von dem verwendeten Lösemittel ab.

Die meisten Toxikologen gehen davon aus, dass die Gefahren durch Langzeiteinwirkung von Holzschutzmitteln während der Nutzungsphase von den verwendeten Bioziden (Wirkstoffen) ausgehen.

Wirkstoffe lösemittelhaltiger Holzschutzmittel mit DIBt-Zulassung:

Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln: Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Iodpropinylbutylcarbamat (IPBC), Tris-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Aluminium, Tridemorph.

Jeder Wirkstoff, der eine Wirksamkeit gegenüber holzzerstörenden Organismen (Pilze und Insekten) besitzt, kann auch gegenüber anderen Organismen wirksam sein. Das Ausmaß der potentiellen Gefährdung für den Menschen wird durch toxikologische Untersuchungen beurteilt, die nach Biozidverordnung vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR bewertet werden. Für alle Wirkstoffe, ohne Ausnahme, wird ein Zulassungsverfahren im Rahmen der Umsetzung der europäischen Biozid-Richtlinie in ein deutsches Biozid-Gesetz geplant. Zulassungsbehörde wird die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) sein. Das BgVV, in Zukunft das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), hat die Aufgabe, nach Erfassung aller gemeldeten Biozidstoffe, die Biozid-Produkte und bioziden Wirkstoffe hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos zu bewerten. In weiterer Zukunft dürften wir auch eine verbraucherfreundliche Positivliste erwarten, die die Auswahl gesundheitsverträglicher Materialien erleichtert.

Alle derzeit angebotenen Holzschutzmittel mit DIBt-Zulassung und alle Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen sind vom BgVV bzw. Umweltbundesamt beurteilt worden. Dies galt früher nicht für nicht zugelassene Produkte bzw. Produkte ohne RAL-Gütezeichen.

Neu auf den Markt kommende Stoffe müssen jetzt durch die Behörden zugelassen werden. Biozide werden nach den Vorgaben der Biozid-Richtlinie der EU nach einem speziellen Zulassungsverfahren unterworfen und die Wirkstoffe in Listen aufgenommen, wenn ein Dossier dazu vorliegt. Wenn nicht, können die Wirkstoffe auch nicht mehr in Produkten vermarktet werden.

Sonstige Oberflächenbehandlungsmittel, die biozide Wirkstoffe enthalten, jedoch nicht als Holzschutzmittel bezeichnet werden, sind z.B. bläuewidrige Holzschutz-Lasuren für Fensterrahmen. Sie bestehen aus Lösemitteln, bis zu 50% Bindemitteln und Pigmenten und enthalten auch biozide Wirkstoffe. Sie werden nach einem vereinfachten Verfahren des Umweltbundesamtes bewertet und zugelassen.

Derzeit werden in DIBt-zugelassenen oder mit RAL-Gütezeichen ausgezeichneten Holzschutzmitteln ausschließlich Wirkstoffe aus der Verbindungsgruppe der Pyrethroide verwendet.

  • Pyrethroide, allgemein
    Der Name der Verbindungsklasse stammt von dem Naturstoffgemisch des Pyrethrums, welches aus Chrysanthemen gewonnen wird und von Natur aus insektizide Wirkung aufweist. Generell wirken Pyrethroide als Nervengifte.
    Die insektizid wirksamen Inhaltsstoffe des Naturstoffextraktes Pyrethrum sind Pyrethrin I und Pyrethrin II. Beide Verbindungen sind stark fischgiftig und werden in WGK 3 eingestuft. Aufgrund der mangelnden Langzeit-Stabilität sind keine Anwendungen der natürlichen Pyrethroide im Holzschutz bekannt.
Die in Holzschutzmitteln verwendeten synthetisch hergestellten Pyrethroide wurden in ihrer Struktur z.T. drastisch modifiziert, um Verbindungen mit höherer Langzeit-Stabilität für die Anwendung als Insektizide zu erhalten.

So wurde z.B. der Chrysanthemumsäurerest beibehalten und die Alkoholkomponente variiert. Sie wurde beispielsweise durch einen 3,4-Dimethylbenzylrest (Dimethrin), Furyl- (Resmethrin) oder Phthalimidderivate (Tetramethrin) ersetzt. Der Alkoholrest wurde durch eine 3-Phenoxybenzylgruppe ersetzt, bei der durch Hinzufügen einer Cyanogruppe an der α-Position die Wirksamkeit deutlich gesteigert werden kann (Cyphenothrin u.a.). Durch Einfügen einer Dichlor-, Dibrom- oder Difluorvinylgruppe in den Chrysanthemumsäurerest konnten photostabile Pyrethroide wie Permethrin, Deltamethrin und Cypermethrin hergestellt werden. Auch der Ersatz der Chrysanthemumsäure durch Derivate der Phenylessigsäure führte wie bei Fenvalerat zu photostabilen Produkten.

Pyrethroide sind Kontaktgifte, die in der Regel sehr schnell gegen fast alle Insekten wirken. Pyrethroide sind nicht nützlingsschonend. Sie wirken auch als Repellent, wodurch beispielsweise ihre hohe Giftigkeit für Bienen im Freiland nicht zum Tragen kommt.

Zeichen / Labels

[Produktgruppe] Stand 12/ 2008 Internet-Adresse
Umweltzeichen (Blauer Engel) - http://www.blauer-engel.de/
EU-Umweltzeichen (Blume)  - http://www.eco-label.com/
Österreichisches Umweltzeichen  - http://www.umweltzeichen.at/
GISBAU Produkt-Code  + http://www.wingis-online.de/wingisonline/
Gütezeichen RAL-GZ  + http://www.ral.de/
natureplus-Qualitätszeichen  - http://www.natureplus.org/
Zeichen / Labels aus Programmen für spezielle Produktgruppen:
FSC-Siegel  ./. http://www.fsc-deutschland.de/
Emicode  ./. http://www.emicode.com/
GUT-Signet  ./. http://www.gut-ev.org/
+ Zeichen / Label für diese Produktgruppe vorhanden
- Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./. Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen
  • GISBAU Produkt-Codes: HSM-LV 20, 30 und 40 (s. nebenstehende Links)
  • RAL-GZ 830 Holzschutzmittel

 

Umweltproduktdeklarationen

***[Produktgruppe]*** Stand 10/ 2008 Internet-Adresse
PCR-Dokument -  
Branchen-EPD -  
+ für diese Produktgruppe vorhanden
- für diese Produktgruppe nicht vorhanden

Technische Daten (Auswahl)

Literatur

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Holzschutzmittel

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (November 2008): Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel
kostenlos bestellen: www.bmelv.de → Service → Publikationen

Holzschutzmittelverzeichnis, Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung –Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen – Auflistung der Bläueschutzmittel nach VdL-Richtlinie Stand: Januar 2008, 56. neu bearbeitete Auflage 2008, Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik DIBt, Erich Schmidt Verlag, Berlin

C. Thoroe, Uwe Schmitt, Eckhard Melcher, Hans Leithoff (2007), Eindringverhalten chromatfreier Holzschutzmittel in künstlich getrocknetes Kiefernsplintholz, Fraunhofer IRB Verlag

ARGE Holzschutzmittel (Hrsg.) Österreichisches Holzschutzmittelverzeichnis 2006. 33. Auflage 2006.
Download als pdf

Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin

Stiftung Warentest: Holzschutzmittel: noch nicht sicher. Test Heft 6, 2003; S. 58

Andreas Stache, Martin Engelbert u. Rolf Buschmann. Hrsg.:Praxisratgeber Umweltfreundliche Sanierung, Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen, Aachen 2000
kostenloser Download beim ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH: http://www.ils-shop.nrw.de/ "Katalog"→ "ILS-NRW-Arbeitspapiere"

Nassbereiche im Holzbau, Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 2, Folge 1, Hrsg.: DGfH Innovations- und Service GmbH, München, 10/1999

Holzschutz - bauliche Empfehluugen, Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 5, Folge 1, Hrsg: Entwicklungsgemeinschaft Holzbau (EGH) in der DGfH e.V., 7/1999

Baulicher Holzschutz, Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 5 Folge 2, Hrsg: Entwicklungsgemeinschaft Holzbau (EGH) in der DGfH e.V. 9/1997